Rechtsprechung
   BGH, 06.07.2021 - II ZR 119/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,28285
BGH, 06.07.2021 - II ZR 119/20 (https://dejure.org/2021,28285)
BGH, Entscheidung vom 06.07.2021 - II ZR 119/20 (https://dejure.org/2021,28285)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 2021 - II ZR 119/20 (https://dejure.org/2021,28285)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,28285) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nichtzulassungsbeschwerde der Nova Sedes Wohnungsbau eG verworfen

  • seimetz-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Urteil gegen Nova Sedes Wohnungsbau eG rechtskräftig

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.02.2019 - VIII ZR 277/17

    Festsetzung des Wertes des Beschwerdegegenstands bei Rechtsmitteln:

    Auszug aus BGH, 06.07.2021 - II ZR 119/20
    Gemäß § 3 Halbsatz 1 ZPO bemisst sich der Wert der Beschwer nach dem nach freiem Ermessen zu ermittelnden Interesse des Rechtsmittelklägers an der Abänderung der angefochtenen Entscheidung (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Februar 2019 - VIII ZR 277/17, NJW 2019, 1531 Rn. 13).

    Sie gelten dabei nicht nur für die Beschwer eines Verbraucherschutzverbandes, sondern auch eines im Unterlassungsprozess unterlegenen Gegners (st. Rspr., BGH, Beschluss vom 5. Februar 2019 - VIII ZR 277/17, NJW 2019, 1531 Rn. 9 ff.; Beschluss vom 23. Februar 2017 - III ZR 390/16, juris Rn. 4 ff.).

    Dies kann vorliegen, wenn die Entscheidung über die Wirksamkeit einer einzelnen Klausel oder die Zulässigkeit einer bestimmten Praxis nicht nur für die beklagte Partei und ihre Vertragspartner, sondern für die gesamte Branche von wesentlicher Bedeutung ist, etwa weil es dabei um äußerst umstrittene verallgemeinerungsfähige Rechtsfragen von großer wirtschaftlicher Tragweite geht, über deren Beantwortung bereits vielfältig und mit kontroversen Ergebnissen gestritten wird (st. Rspr., BGH, Beschluss vom 5. Februar 2019 - VIII ZR 277/17, NJW 2019, 1531 Rn. 14 mwN).

  • BGH, 23.02.2017 - III ZR 390/16

    Bemessung der Beschwer in Verfahren nach dem Unterlassungsklagengesetz ( UKlaG )

    Auszug aus BGH, 06.07.2021 - II ZR 119/20
    Sie gelten dabei nicht nur für die Beschwer eines Verbraucherschutzverbandes, sondern auch eines im Unterlassungsprozess unterlegenen Gegners (st. Rspr., BGH, Beschluss vom 5. Februar 2019 - VIII ZR 277/17, NJW 2019, 1531 Rn. 9 ff.; Beschluss vom 23. Februar 2017 - III ZR 390/16, juris Rn. 4 ff.).

    Regelmäßig ist für eine Klausel bzw. Teilklausel ein Wert von 2.500 EUR als angemessen anzusehen (BGH, Beschluss vom 23. Februar 2017 - III ZR 390/16, juris Rn. 6 mwN).

  • BGH, 25.02.2014 - II ZR 156/13

    Klage auf Forderungsfeststellung zur Insolvenztabelle: Unzulässigkeit einer

    Auszug aus BGH, 06.07.2021 - II ZR 119/20
    Neue Tatsachen können für die Wertbemessung insoweit von Bedeutung sein, als sie bereits zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht relevant waren (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2014 - II ZR 156/13, NZI 2014, 357 Rn. 7, 9).
  • BGH, 06.02.2024 - IV ZR 436/22

    Festsetzung des Streitwerts für Anträge auf Unterlassung der beanstandeten Praxis

    1. In Verfahren nach dem Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) richtet sich der Streitwert regelmäßig allein nach dem Interesse der Allgemeinheit an der Beseitigung der angegriffenen Bestimmungen, nicht hingegen nach der wirtschaftlichen Bedeutung eines Klauselverbots (Senatsbeschlüsse vom 22. Februar 2023 - IV ZR 216/21, juris Rn. 1; vom 29. Juli 2015 - IV ZR 45/15, VersR 2016, 140 Rn. 3; vom 6. März 2013 - IV ZR 211/11, juris Rn. 3; BGH, Beschluss vom 6. Juli 2021 - II ZR 119/20, juris Rn. 8; st. Rspr.).

    Sie betreffen sowohl die Beschwer des klagenden Verbraucherschutzverbands als auch diejenige des im Unterlassungsprozess unterlegenen Gegners (Senatsbeschluss vom 22. Februar 2023 aaO; BGH, Beschlüsse vom 6. Juli 2021 aaO; vom 17. November 2020 - X ZR 3/19, GRUR 2021, 521 Rn. 8; vom 5. Februar 2019 - VIII ZR 277/17, NJW 2019, 1531 Rn. 10; st. Rspr.).

  • BGH, 22.02.2023 - IV ZR 216/21

    Streitwert nach dem Unterlassungsklagengesetz ( UKlaG )

    In Verfahren nach dem Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) richtet sich der Streitwert regelmäßig allein nach dem Interesse der Allgemeinheit an der Beseitigung der angegriffenen Bestimmungen, nicht hingegen nach der wirtschaftlichen Bedeutung eines Klauselverbots (Senatsbeschlüsse vom 29. Juli 2015 - IV ZR 45/15, VersR 2016, 140 Rn. 3; vom 6. März 2013 - IV ZR 211/11, juris Rn. 3; BGH, Beschluss vom 6. Juli 2021 - II ZR 119/20, juris Rn. 8; st. Rspr.).

    Sie betreffen sowohl die Beschwer des klagenden Verbraucherschutzverbands als auch diejenige des im Unterlassungsprozess unterlegenen Gegners (BGH, Beschlüsse vom 6. Juli 2021 aaO; vom 5. Februar 2019 - VIII ZR 277/17, NJW 2019, 1531 Rn. 10; st. Rspr.).

    Zwar ist nicht ausgeschlossen, einer solchen Bedeutung ausnahmsweise Rechnung zu tragen, wenn die Entscheidung nicht nur für die beklagte Partei und ihre Vertragspartner, sondern für die gesamte Branche von wesentlicher Bedeutung ist, etwa weil es um äußerst umstrittene verallgemeinerungsfähige Rechtsfragen von großer wirtschaftlicher Tragweite geht, über deren Beantwortung bereits vielfältig und mit kontroversen Ergebnissen gestritten wird (BGH, Beschlüsse vom 6. Juli 2021 - II ZR 119/20, juris Rn. 9; vom 13. Oktober 2020 - VIII ZR 161/19, wrp 2021, 60 Rn. 10 vom 10. Dezember 2013 - XI ZR 405/12 ZIP 2014, 96 Rn. 6 f.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht